Das aktuelle System der grundsteuerrechtlichen Bewertung verstößt laut dem Bundesverfassungsgericht gegen das im Grundgesetz stehende Gebot der Gleichbehandlung, da gleichartige Grundstücke unterschiedlich bewertet werden. Aus diesem Grund müssen mehrere Millionen Eigentümer ihre Grundstückswerte bis ins Jahr 2025 neu berechnen. Im Allgemeinen ist jeder Immobilieneigentümer gesetzlich dazu verpflichtet, für seinen Grundstücksbesitz Steuern zu entrichten.
Höhe der Grundsteuer
Die Steuerhöhe errechnet sich dabei nach dem eigentlichen Wert des Grundstücks und den Gebäuden. Aktuell bezieht sich die Berechnung der Grundsteuer auf Einheitswerte, die abhängig von der Größe des Grundstücks oder der Gebäudefläche ist. Diese Werte werden im Anschluss mit einer Steuermesszahl multipliziert und ergeben den Grundsteuermessbetrag, der wiederum mit einem Hebesatz multipliziert wird, den jede Kommune eigenständig bestimmt. Die Neuregelung im Rahmen der Grundsteuer-Reform sieht diese Einheitswerte als nicht mehr realistisch an, weshalb eine Neuberechnung erfolgt.
Neuberechnung der Grundsteuer
Diese Neuberechnung orientiert sich am Bodenrichtwert, der Grundstücksfläche, dem Gebäudealter und der Nutzungsart (privat oder gewerblich). Der daraus resultierende Grundsteuerwert wird wieder mit einer Steuermesszahl und dem Hebesatz der Gemeinde multipliziert. Bebaute Grundstücke werden entweder nach dem Ertragswertverfahren oder dem Sachwertverfahren bewertet. Hingegen sich die Grundsteuer für unbebaute Grundstücke aus dem Bodenrichtwert und der Grundstücksfläche errechnet. Die Berechnung der neuen Grundsteuer für Immobilieneigentümer sollte in der jährlichen Steuererklärung erfolgen. Die notwendigen Daten lassen sich meist dem Grundsteuerbescheid, dem Grundbuchauszug, der Teilungserklärung oder dem notariell beurkundeten Kaufvertrag entnehmen. Bodenrichtwerte können auf zentralen Portalen innerhalb einer Gemeinde oder eines Stadtteils eingesehen werden.
Vorteile für Eigentümer von vermieteten Immobilien
Für Immobilieneigentümer, die ihre Immobilie vermietet haben, ist es möglich die neue Grundsteuer ab der Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2025 auf die Mieter umzulegen. Dabei kann die Grundsteuer für die Mieter als auch bei selbstgenutzten Immobilien für die Eigentümer teurer werden. Vor allem in attraktiven Lagen wird die Grundsteuer vermutlich ansteigen, in strukturschwachen Gebieten eher stagnieren oder sogar sinken.